17. Juli 2013

Wer sieht das Schild?

Radfahrer müssen grundsätzlich die Fahrbahn benutzen, heißt es in Paragraph 2, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung

Radwege müssen benutzt werden, wenn sie Teil der Straße sind, zu der auch die Fahrbahn gehört, und wenn sie in Fahrtrichtung mit dem blauen Schild mit dem Fahrradsymbol gekennzeichnet sind. Das gilt  auch für den Radweg auf der in meiner Fahrtrichtung linken Seite. Vorausgesetzt das blaue Schild ist für mich sichtbar aufgestellt.

Das ist schon mal nicht der Fall hier (Foto oben). Wer findet das Schild? Und was davon sehe ich? 
Es steckt nämlich verhängt von Zweigen (im Foto mittig) im Gebüsch, und ich sehe nur die untere Hälfte mit dem Zeichen für Fußgänger. (Lohäckerstraße)

Und wenn ich auf der Fahrbahn (oder auf dem freigegeben Geheweg) hier (Foto links) vor dem Möhringer Freibahd ankomme, muss ich mich schon ziemlich sorgfältig umschauen, um ganz links drüben das Radwegschild zu entdecken. Eigentlich aber achte ich auf den Verkehr. 

Und dann stellt sich mir die Frage: Wie komme ich eigentlich dort hinüber? Biege ich mitten auf der Straße ab? Oder schlängle ich mich über den Fußgängerüberweg, wobei ich am rechten Fahrbahnrand stehend das Fußgängergrün abwarten müsste? Und wie oft habe ich mich bei diesem Manöver quer über eine befahrene Straße  in Gefahr gebracht? Falls ich das blaue Schild ganz links übersehen habe, fahre ich auf der Fahrbahn weiter und gelange an die Stelle, die im Foto oben zu sehen ist. Falls ich auf den Verkehr und auf die Fahrbahn achte (vor mir ist eine Unebenheit in der Fahrbahn sichtbar), habe ich keine Chance, das blauen Schild zu entdecken, das mich auf den Gehweg zwingen soll. 

Vermutlich hat Möhringen hier die Freibadradler auf der sicheren Seite haben wollen, also auf dem Gehweg. Aber der Gehweg aus Möhringen Zentrum bis zum Freibad ist kein Radweg, sondern nur für Radfahrer freigegeben. Ich muss da nicht fahren, ich fahre besser auf der Fahrbahn für Autos. Und dann sehe ich mich hier einer völlig ungeklärten Situation gegenüber. Der Übergang zum Radweg ist in keiner Form geklärt und ganz und gar nicht ungefährlich. 

Radwege müssen der Sicherheit der Radler dienen. Das hat Bundesverwaltungsgericht festgestellt. Sie dürfen nicht dazu dienen, die Fahrbahn freizuhalten, damit der Autoverkehr schneller rollt

Dabei gibt es keinen statistischen Nachweis, das Radwege für den Radfahrer wirklich sicherer sind als Fahrbahnen. Vielmehr scheint es für Radler gefährlicher, auf Radwegen zu fahren, als sich unter den Autoverkehr zu mischen. Und zwar weil Autofahrer nach vorn blicken und den Radler vor sich sehen, nicht aber zur Seite. Weshalb Radler rechts im toten Winkel oft, vor allem beim Abbiegen, übersehen werden.

Und wer sieht hier das Radweg-Schild? Es steht ganz links am Gehweg und gebietet Radlern, über die Kreisverkehrsausfahrt hinweg auf den linksseitigen Gehweg zu radeln, wenn sie zum Freibad Möhringen wollen. Dabei kann man die Fahrbahn glänzend fahren 


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