25. November 2013

Die Zwei-Meter-Regel

Na, am Wochenende mal wieder im Wald gewesen und durchs Grüne geradelt? Haben Sie auch auf die zwei Meter geachtet? In Baden-Württemberg legt das Landeswaldgesetz nämlich fest, dass Radfahrer im Wald nur auf Wegen fahren dürfen, die breiter als zwei Meter sind. 

Mountainbiker aber fahren auf schmalen Pfaden. Und sie möchten die Regelung abgeschafft sehen. Die gesetzliche Regelung ist an die zwanzig Jahre alt und dient natürlich dazu, Mountainbiker aus den Wäldern fernzuhalten. Waldspaziergänger sind selten begeistert, wenn Downhiller urplötzlich an ihnen vorbeischießen. Und gefährlich ist es auch.


Allerdings kommen wir Normalradler auch ganz schnell an den Rand der Illegalität, wenn wir gängige Radstrecken durch den Wald benutzen, wie etwa hier den Waldweg in der Fortführung der Eierstraße hinauf nach Degerloch. Ist der Weg wirklich immer zwei Meter breit? Wer gern durch den Wald radelt, hat sich mit Sicherheit schon so manches Mal auf schmaleren Pfaden bewegt.

Also weg mit dieser Regelung. Sie hält Mountainbiker nicht von ihrem Sport ab und wir selber verstoßen gegen sie, ohne sie zu kennen. Förster können sehr unangenehm werden, wenn sie einen erwischen.


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