17. Mai 2015

Ab gegen die Wand

Es gibt lustige Schilder. Wenn man weiß, wie sie gemeint sind, dann entziffert man sie auch ruckzuck. Sonst fährt man halt gegen eine Wand.

In Plieningen steht dieses Schild. Autos dürfen nur rechts in die Einbahnstraße. Für Radfahrer ist aber "geradeaus frei". Rums.


Ich weiß schon: Die Stadt denkt, der Radler fährt auf dem links sichtbaren schmalen gestrichelten Sicherheitsstreifen gradeaus rüber, reißt Lenker und Rad um 90 Grad herum und radelt auf dem Geh-Radweg weiter. Tatsächlich aber biegen auch Radler in normalen Kurven nach links ab. Sie fahren nicht erst gegen die Hauswand gegenüber. (Foto von Stephie.)

Am Berliner Platz in Stuttgart haben wir eine noch eindeutig uneindeutigere Sitaution. Hier führt die Radspur über die Ampel. Drüben ist der Gehweg nicht für Radler freigegeben. Das Schild, das ihn für Radler freigibt, fehlt. Ein Fortführung ist nicht vorhanden. Vermutlich meint die Stadt, Radler kämen hier immer nur von der anderen Seite lang. Alllerdings stünde für sie das Radzeichen auf der Fahrbahn auf dem Kopf. Na ja.

Und für Blogleser Jörg ist das das absolute Highlight. Das Schild steht an der Schlossstraße zum Berliner Platz und zeigt Radlern an, welche Spuren sie nehmen müssen, wenn sie geradeaus oder links oder rechts abbiegen wollen. Falls der Radler mit den Autos im Stau steht, hat er auch genug Zeit, es zu entschlüsseln. Für mich ein echtes Strickmaschenschild (zwei rechts, zwei links, eine fallen lassen).

Ich finde auch dieses Schild ganz toll. Man stößt darauf, wenn man vom Kernerplatz zum Neckartor runter fährt. Falls man es entdeckt, erfährt man, dass man auf den Gehweg fahren und dann über die Fußgänger-/Radlerampel fahren soll, wenn man rüber in den Schlossgarten will. Das steht da zwar so nicht, aber wenn man weiß, was gemeint ist, dann versteht man es auch sofort.

2 Kommentare:

  1. Zu Plieningen hätte ich mal eine Frage, und zwar zum Kreisverkehr an der Garbe:

    Da verläuft neben dem Zebrastreifen eine Radlerspur. Ändert sich an den Vorfahrtsregeln damit etwas für Radfahrer oder gilt trotzdem, dass nur der schiebende Radler=Fußgänger
    (bzw wie ich gelesen habe auch der "Mit-einem-Bein-auf-dem-Pedal-Stehende-und-nicht-auf-dem-Rad-sitzende" Radler)
    den Vorrang vor dem Autoverkehr genießt?

    Kann bei Gelegenheit auch mal ein Bild schicken.
    David

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  2. Sich an Schilder oder Verkehrsregeln für Radfahrer zu halten ist erstens extrem unterwürfig blödsinnig und ver- oder behindert selbst das Brötchen holen in 300 m Entfernung. Schlicht absurd. Um das besser zu machen müsste der Fahrradbeauftragte der Stadt auch selbst mal Fahrrad fahren. Tut er aber nicht. Ich beachte und sehe so einen Irrsinn nicht mal. Wie kann man sowas ernst nehmen? Ist wohl nur in Deutschland und Kalifornien von der piefigen Mentalität her möglich. Extrem lächerlich, sich an Schilder und Regeln der Fahrradverkehrsverhinderer halten zu wollen. Beste Grüße Stefan K und Mitglied im ADFC.

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